Analysen zu Bildungsungleichheit und Steuerung im Bildungssystem
Impulse und Ergebnisse des dritten Expert:innenforum Startchancen Frühe Bildung vom 15. September 2026

Impulse und Ergebnisse des dritten Expert:innenforum Startchancen Frühe Bildung vom 15. September 2026

Wie können Kommunen lokale Bildungsstrukturen so gestalten, dass Kinder in herausfordernden Lebenslagen bessere Bildungschancen erhalten? Und welche Impulse setzt das geplante Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) für die Weiterentwicklung der frühen Bildung? Beim dritten Expert:innenforum Startchancen Frühe Bildung am 15. September 2026 standen diese Fragen im Mittelpunkt. Vertreter:innen aus Wissenschaft, Praxis, Kommunen und Verwaltung diskutierten, welche Strukturen lokale Bündnisse benötigen, wie Daten für die Förderung und Qualitätsentwicklung in der frühen Bildung genutzt werden können und welche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung des SCQEG erforderlich sind. Die Dokumentation bündelt die zentralen Impulse und Ergebnisse des Forums. 


Kommunale Steuerung und lokale Bündnisse: Perspektiven zur Umsetzung des Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) 

Kommunen kommt bei der Gestaltung chancengerechter frühkindlicher Bildung eine zentrale Rolle zu. Vor Ort laufen unterschiedliche Zuständigkeiten und Unterstützungsangebote zusammen – von Kindertageseinrichtungen und Familienbildung über die Kinder- und Jugendhilfe bis hin zu Schulen und weiteren Akteur:innen im Sozialraum. Der erste Teil des Forums widmete sich deshalb der Frage, wie kommunale Steuerung und lokale Bündnisse dazu beitragen können, Kinder und Familien – insbesondere in herausfordernden Lebenslagen – gezielt zu unterstützen. Im Mittelpunkt standen konkrete Erfahrungen aus der lokalen Bildungspraxis und ihre Bedeutung für die Umsetzung des SCQEG.

Kommunale Verankerung lokaler Bündnisse für Startchancen-Kitas – Impuls von Dr. Franz Koranyi

Sozialraumorientierte Kitas setzen auf lokale Bündnisse, um Bildungsbenachteiligungen frühzeitig entgegenzuwirken. Ein Projekt des „ Welt:Stadt:Quartier Instituts für Bildung, Forschung und Entwicklung” untersucht anhand von fünf Beispielen aus dem Deutschen Kita-Preis, unter welchen Bedingungen solche Bündnisse nachhaltig im Sozialraum verankert werden können. 

Dr. Franz Koranyi, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Welt:Stadt:Quartier, stellte die zentralen Erkenntnisse des Projekts in einem einführenden Vortrag vor. Er zeigte, dass insbesondere die Verknüpfung von kommunalen Gesamtkonzepten mit einer sozialräumlichen Perspektive von Bedeutung ist. Die untersuchten Bündnisse fungierten als „Netzwerkknoten“, die Kitas, Familien, Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure miteinander verbinden. Die Kita übernehme dabei eine aktive Rolle als Brückenbauerin und Koordinatorin, die über die reine Bildung hinaus auch die Familienförderung und soziale Teilhabe integriert. 

Folien zum Impuls

Workshop-Ergebnisse: Die kommunale Steuerung früher Bildung

Im Zentrum der Workshops stand die Frage, wie auf kommunaler Ebene frühe Bildung koordiniert und gesteuert werden kann, um Kinder in herausfordernden Lebenslagen gezielt zu fördern. In jedem Workshop wurden Best-Practice-Beispiele vernetzter kommunaler Bildungsarbeit vorgestellt, dazu zählen Finalist:innen des Deutschen-Kita-Preises in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung“ sowie ein Standort aus dem Projekt „Ein Quadratkilometer Bildung“. Anhand der jeweiligen Arbeitsschwerpunkte diskutierten die Teilnehmenden, welche strukturellen Voraussetzungen lokale Bündnisse benötigen und inwiefern sich erfolgreiche Ansätze auf andere kommunale Kontexte übertragen lassen. 

Die Workshops nahmen unterschiedliche Handlungsfelder und Praxisbeispiele in den Blick. Im Folgenden werden die zentralen Gelingensbedingungen gebündelt, die die Expert:innen für die Arbeit lokaler Bündnisse identifiziert haben.  

Übersicht der Praxisbeispiele
Lokales Bündnis für frühe BildungThemenschwerpunktFolien 
AG Nordstadt Hildesheim  Bildungspartnerschaften mit Familien Folien
ZUSi – Zukunft früh sichern! Gelsenkirchen Armutssensibles Handeln Folien
Landkreis Mansfeld‑Südharz mit dem Standort SangershausenKita-Sozialarbeit Folien
Moki – Monheim für Kinder (Monheim am Rhein)PräventionskettenFolien
Ein Quadratkilometer Bildung Neubrandenburg OstDatenmanagement am Übergang Kita-Grundschule Folien
Landkreis Mühldorf am InnBildungspartnerschaften mit Familien 
Stadt Bad KreuznachKita-Sozialarbeit Folien

Schwerpunkt 1 – Datenmanagement am Übergang von der Kita in die Grundschule 

Für ein gelingendes Datenmanagement am Übergang von der Kita in die Grundschule seien nach Einschätzung der Expert:innen verbindliche Kooperationsstrukturen, wie schriftliche Vereinbarungen und regelmäßige Termine, zentral. So könne eine institutionelle Kontinuität unabhängig von Einzelpersonen sichergestellt werden. Notwendig sei dabei eine trägerübergreifende Moderation durch die Kommune. Für die Datenweitergabe sollten sich Kita und Grundschule auf gemeinsame Standards verständigen, etwa hinsichtlich diagnostischer Verfahren oder gemeinsamer Qualifizierungsmaßnahmen für Kita-Fachkräfte und Lehrkräfte. Unerlässlich für ein konstruktives Arbeiten mit Daten sei darüber hinaus die Einbindung der Eltern, denen Zweck und Mehrwert der Datenweitergabe vermittelt werden müssten. Schließlich wurde betont, dass eine gelingende Kooperation neben administrativen Rahmenbedingungen vor allem eine gemeinsame Zielvorstellung und die Schaffung von Begegnungsräumen erfordere, um Vorurteile zwischen den beteiligten Institutionen abzubauen. 

Foto: WZB / Florian Schuh

Schwerpunkt 2 – Bildungspartnerschaften mit Familien, armutssensibles Handeln und Präventionsketten 

Gelingende Bildungspartnerschaften setzten nach Ansicht der Teilnehmenden eine starke übergeordnete Koordination voraus, die die Zusammenarbeit verschiedener Träger steuere und durch eine zentrale Stelle strukturiere. In Flächenlandkreisen gelte es dabei insbesondere, auch die kreisangehörigen Gemeinden in die Koordination zwischen dem Landkreis und den Familienstützpunkten einzubeziehen. Gleichzeitig seien einheitliche Datengrundlagen und ein systematisches kommunales Monitoring essenziell, um Ressourcen bedarfsgerecht auf Stadtteile und Gemeinden zu verteilen. Damit Familienbildung wohnortnah umgesetzt werden könne, sollten niedrigschwellige Bildungs- und Begegnungsangebote als „Türöffner“ genutzt werden. Dadurch könnten insbesondere Familien mit Vorbehalten gegenüber staatlichen Institutionen erreicht werden. Familienzentren oder vergleichbare Ansätze könnten hierfür wichtige Anlaufstellen bilden und den für Präventionsarbeit zentralen Beziehungsaufbau unterstützen. Ergänzend verwiesen die Teilnehmenden auf die Bedeutung von Fortbildungen für eine sprach- und armutssensible Arbeit. 

Foto: WZB / Florian Schuh

Schwerpunkt 3 – Kita-Sozialarbeit kommunal verankern

Für eine nachhaltige kommunale Verankerung von Kita-Sozialarbeit identifizierten die Teilnehmenden drei zentrale Gelingensbedingungen. Erstens solle ein zentrales Leitbild samt einer Profilbeschreibung „Kita-Sozialarbeit“ festgelegt werden, um Klarheit über das professionelle Profil und die Aufgaben der Kita-Sozialarbeit zu schaffen. Zweitens seien trägerübergreifende Netzwerke notwendig, um die sozialarbeiterischen Tätigkeiten innerhalb einer Kommune aufeinander abzustimmen. Diese könnten zum Beispiel im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII umgesetzt werden. Drittens könne ein kommunaler Sozialindex eine bedarfsorientierte Ressourcenverteilung unterstützen. 

Foto: WZB / Florian Schuh

Diskussion: Kommunale Perspektiven auf die Umsetzung des SCQEG 

Zum Abschluss des Vormittags diskutierten Sabine Schneider, Leiterin des Jugendamts im Landkreis Mansfeld-Südharz, und Susanne Blasberg-Bense, Dezernentin für Jugend, Familie und Sport der Landeshauptstadt Hannover, das Potenzial lokaler Bündnisse bei der Gestaltung chancengerechter frühkindlicher Bildung. Sie blickten dabei auch auf die Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des SCQEG.

Foto: WZB / Florian Schuh
Kommunale Vernetzung, Planung und der Zugang zu früher Bildung

Beide Diskutantinnen betonten die Bedeutung der Kommune für die Vernetzung der verschiedenen Lebenswelten von Kindern (Wohnort, Kita, Gesundheitssystem). Blasberg-Bense hob hervor, dass auf kommunaler Ebene unter anderem Jugend- und Gesundheitsamt, Jobcenter, Träger und weitere Akteur:innen zusammengeführt werden können. Schneider konkretisierte diese Perspektive am Beispiel des Jugendamts: Dort liefen unterschiedliche Bedarfe und Strukturdaten zusammen, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung gebündelt und in konkrete Planungen sowie finanzielle und personelle Entscheidungen übersetzt werden könnten. Präventionsketten und lokale Netzwerke könnten dazu beitragen, Unterstützungsbedarfe frühzeitig aufzugreifen und Teilhabechancen zu stärken. Eine weitere kommunale Aufgabe bestehe nach Einschätzung von Blasberg-Bense darin, Zugangsbarrieren zur Kindertagesbetreuung abzubauen. Neben einem ausreichenden Platzangebot brauche es niedrigschwellige und wertschätzende Formen der Ansprache, um auch Familien zu erreichen, die Angebote der frühen Bildung bislang seltener in Anspruch nehmen. Als wichtige Ansätze nannte sie diskriminierungsfreie Vergabeverfahren und die Stärkung von Familienzentren als wohnortnahe Anlaufstellen. Sinkende Geburtenzahlen sollten aus ihrer Sicht zudem nicht automatisch zu einem Abbau bestehender Ressourcen führen, sondern auch als Chance für Qualitätsentwicklung genutzt werden. 

Der SCQEG-Regierungsentwurf aus kommunaler Perspektive

Beide Diskutantinnen bewerteten das SCQEG zunächst als wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung der frühen Bildung, setzten in ihrer Bewertung des Regierungsentwurfes jedoch unterschiedliche Akzente. Schneider begrüßte insbesondere den stärkeren Fokus auf sprachliche Bildung. Ansätze der eigenen kommunalen Arbeit – etwa Kita-Sozialarbeit und lokale Netzwerke – seien im Gesetzentwurf aufgegriffen. Blasberg-Bense bezeichnete den Entwurf ebenfalls als einen Schritt in die richtige Richtung, äußerte jedoch Zweifel, ob die vorgesehenen Regelungen unter den bestehenden strukturellen Bedingungen vor Ort ihre Wirkung entfalten könnten. Sie verwies insbesondere auf die Verfügbarkeit von Kitaplätzen und Fachkräften sowie auf die hierfür erforderliche finanzielle Ausstattung der Kommunen.

Kita-Sozialarbeit nachhaltig verankern: Finanzierung, Trägerschaft und Steuerung

Für die nachhaltige Verankerung von Kita-Sozialarbeit, die insbesondere für die Unterstützung von Familien in herausfordernden Lebenslagen entscheidend sei, hob Schneider drei zentrale Gelingensbedingungen hervor. Zunächst betonte sie die Bedeutung einer dauerhaften, unbefristeten Finanzierung der Kita-Sozialarbeit und ihre Verankerung in der Jugendhilfeplanung. Als weitere Gelingensbedingung nannte sie die Anstellung der Kita-Sozialarbeiter:innen bei einem anderen Träger als dem jeweiligen Kita-Träger. Dies könne ihre eigenständige Rolle sichern, verhindern, dass sie zur Kompensation von Personalengpässen in den Einrichtungen eingesetzt werden, und einen anderen Zugang zu den Familien ermöglichen. Die fachliche Steuerung solle zugleich beim Jugendamt verbleiben und die Verteilung der Ressourcen regelmäßig an veränderte Bedarfe angepasst werden. Blasberg-Bense maß dem konkreten Anstellungsträger hingegen weniger Bedeutung bei. Entscheidend seien aus ihrer Sicht ein klarer gemeinsamer Auftrag und verlässliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit

Das SCQEG – Chancen und Herausforderungen für die Weiterentwicklung frühkindlicher Bildung

Mit dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) will die Bundesregierung bundesweit verbindlichere Rahmenbedingungen für die Förderung der frühen Bildung schaffen und insbesondere Kinder in herausfordernden Lebenslagen gezielter unterstützen. Ausgangspunkt ist die weiterhin enge Verknüpfung von sozialer Herkunft und Bildungschancen, die sich bereits vor dem Schuleintritt manifestiert. Im Mittelpunkt des zweiten Teils des Forums standen sowohl die zentralen Regelungen des Regierungsentwurfs als auch die Frage, welche Chancen und Herausforderungen sich daraus für die pädagogische Praxis, die Qualitätsentwicklung und die Steuerung der frühkindlichen Bildung ergeben. 

Der Regierungsentwurf zum SCQEG: Zentrale Regelungen und Umsetzungsperspektiven – Impuls von Claudia Fligge-Hoffjann 

Claudia Fligge-Hoffjann vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) stellte in ihrem Impuls die zentralen Regelungen des Regierungsentwurfs vor. Sie erläuterte, dass der Sprach- und Entwicklungsstand von Kindern in Kitas spätestens im fünften Lebensjahr systematisch festgestellt und daran eine individuelle Förderung angeschlossen werden soll. Für Kitas mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen sieht der Entwurf zusätzliche personelle Ressourcen für sprachliche Bildung und Kita-Sozialarbeit vor. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Stärkung der Fachberatung, einem verbesserten Zugang zu Kindertagesbetreuung sowie der Datenweitergabe beim Übergang in die Grundschule. Zugleich verwies Fligge-Hoffjann auf das Spannungsverhältnis zwischen bundesweit verbindlichen Qualitätsimpulsen und der Umsetzbarkeit in den unterschiedlichen Systemen der Länder. 

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Kommentierung und Panel-Diskussion: Systemwandel durch das SCQEG? Wissenschaftliche und praktische Perspektiven

Die anschließende Podiumsdiskussion nahm die möglichen Auswirkungen des SCQEG auf die pädagogische Praxis und die Qualitätsentwicklung in den Kitas in den Blick. Im Zentrum stand die Frage, wie sich datengestütztes Arbeiten und ein ganzheitliches Bildungsverständnis miteinander verbinden lassen. Diskutiert wurde insbesondere, unter welchen Bedingungen Sprach- und Entwicklungsstanderhebungen tatsächlich zu einer besseren Förderung von Kindern beitragen können und wie die gewonnenen Daten für die Weiterentwicklung pädagogischer Qualität in den Einrichtungen genutzt werden können. 

Einführend zur Diskussion wurden zwei Kommentierungen abgegeben. Außerdem wurde das Panel durch einen Impuls ergänzt. 

Welchen Beitrag kann das SCQEG für eine bessere Qualität in der frühen Bildung und bessere Startchancen leisten? – Kommentar von Prof. Dr. Yvonne Anders

Prof. Dr. Yvonne Anders (DIPF und Goethe Universität Frankfurt) zeigte in Ihrer Kommentierung auf, welche Chancen das SCQEG bietet, um die individuelle Förderung und die Weiterentwicklung pädagogischer Qualität stärker mit einer evidenzbasierten Steuerung des Kita-Systems zu verbinden. Gleichzeitig diskutierte sie kritisch, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die neu gewonnenen Daten tatsächlich für die Qualitätsentwicklung genutzt werden können. 

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Frühe Bildung braucht mehr als Kompetenzmessung: Eine kindheitspädagogische Einordnung des SCQEG – Kommentar von Prof. Dr. Rahel Dreyer

Prof. Dr. Rahel Dreyer (Alice Salomon Hochschule Berlin) nahm die im SCQEG vorgesehenen Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen aus einer kritisch-konstruktiven Perspektive in den Blick. Sie stellte dabei die Frage, unter welchen Bedingungen die Verfahren tatsächlich zur Qualitätsentwicklung beitragen können und wie verhindert werden kann, dass ein ganzheitliches Bildungsverständnis und die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes gegenüber einzelnen messbaren Kompetenzbereichen in den Hintergrund treten. 

 

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Von (Sprach-)Beobachtung zur datenbasierten Qualitätsentwicklung: BaSiK U3 & Ü3 Auswertung als Instrument zur Steuerung von Prozessen und Ressourcen – Impuls von Stefan Spieker 

Stefan Spieker (Fröbel e. V.) brachte die Perspektive eines überregionalen Kita-Trägers ein. Anhand der trägerweiten Sprachentwicklungsbeobachtung bei Fröbel zeigte er, wie Daten in der Praxis für die individuelle Förderung von Kindern, die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen und trägerübergreifende Steuerungsprozesse genutzt werden können. 

 

Folien zum Impuls

Prof. Dr. Nina Hogrebe (Technische Universität Dortmund) ergänzte das Panel um eine bildungswissenschaftliche Perspektive mit besonderem Fokus auf Bildungsungleichheiten und die Steuerung frühkindlicher Bildung. Sie ordnete die im SCQEG vorgesehenen Maßnahmen insbesondere mit Blick auf die Auswahl von Kompetenzbereichen, die bedarfsgerechte Ressourcensteuerung und die Bedingungen ihrer praktischen Umsetzung ein. Ihren Kommentar zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz finden Sie hier:

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Systemwandel durch das SCQEG? Zusammenfassung der Podiumsdiskussion 

Foto: WZB / Florian Schuh

In der Podiumsdiskussion ergab sich ein differenziertes Bild zu den im Regierungsentwurf ausformulierten Regelungen. Auf der einen Seite betonten die Diskutant:innen grundsätzlich die mit dem SCQEG verbundene Chance, die individuelle Förderung von Kindern und die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zu stärken. Auch gegenüber der systematischen Erhebung von Sprach- und Entwicklungsständen zeigte sich das Panel offen. Auf der anderen Seite bestand jedoch ein zentraler Konsens darin, dass die Erhebung von Förderbedarfen kein Selbstzweck sein dürfe: Aus den gewonnenen Erkenntnissen müssten konkrete Handlungsmöglichkeiten für die pädagogische Praxis entstehen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. 

„So alltagsintegriert wie möglich so spezifisch und additiv, wie nötig“ 

Ein zentrales Spannungsfeld der Diskussion betraf das Verhältnis zwischen der Erhebung einzelner Kompetenzbereiche und einem ganzheitlichen Bildungsverständnis. Hogrebe wies darauf hin, dass mit der Auswahl bestimmter zu erhebender Kompetenzen zwangsläufig eine Priorisierung verbunden sei. Zu diskutieren sei deshalb, ob damit die richtigen Schwerpunkte gesetzt würden – auch im Verhältnis zu Aspekten wie Selbstwirksamkeit, Wohlbefinden, Partizipation und Teilhabe. Anders plädierte hingegen dafür, bereichsspezifische Förderung und Ganzheitlichkeit nicht als Gegensätze zu verstehen. Eine gezielte sprachliche Förderung könne etwa in dialogischen Vorlesesituationen stattfinden und zugleich weitere Entwicklungsbereiche sowie das Wohlbefinden und Selbstwirksamkeitserleben der Kinder stärken. 

Dreyer betonte in diesem Zusammenhang, dass aus einem erhobenen Wert nicht unmittelbar eine bestimmte Fördermaßnahme abgeleitet werden könne. Ein Befund zeige zunächst, wo genauer hingeschaut werden müsse, erkläre aber weder dessen Ursachen noch, welche Unterstützung ein Kind konkret benötige. Für die Ableitung geeigneter Fördermaßnahmen müssten deshalb unterschiedliche Informationsquellen zusammengeführt werden – darunter die alltagsintegrierte Beobachtung sowie die Perspektiven der Familie und, soweit möglich, des Kindes selbst. Die Förderung solle dabei „so alltagsintegriert wie möglich und so spezifisch und additiv wie nötig“ erfolgen und an den Interessen, Stärken und Lebenslagen des Kindes ansetzen. 

Qualitätsentwicklung braucht Fachberatung und personelle Ressourcen

Damit aus zusätzlichen Daten tatsächlich pädagogische Qualitätsentwicklung entstehen könne, brauche es nach Einschätzung der Diskutant:innen geeignete Unterstützungsstrukturen für die Fachkräfte. Dreyer verwies neben Qualifizierung und Fachberatung insbesondere auf Zeit für Beobachtung, Auswertung und Teamreflexion sowie auf stabile Teams und reale Handlungsmöglichkeiten. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass zusätzliche Erhebungen Zeit bänden, die für die pädagogische Interaktion mit den Kindern fehle.  

Um die Förderung der Kinder umsetzen zu können, sei es zudem wichtig, dass die Fachkräfte den Mehrwert der Erhebungen erkennen. Anders bezeichnete den von Spieker vorgestellten Ansatz als überzeugendes Beispiel dafür, wie Daten auf unterschiedlichen Ebenen für unterschiedliche Zwecke genutzt und Fachkräfte in die Qualitätsentwicklung einbezogen werden können. Zugleich müsse insbesondere bei beobachtungsbasierten Verfahren geprüft werden, wie valide die gewonnenen Daten sind und in welchem Verhältnis sie zu anderen diagnostischen Verfahren stehen. 

Um die Fachkräfte zu stärken sei ein Unterstützungssystem notwendig. Anders betonte, dass dafür insbesondere die Ressourcen für Fachberatungen zentral seien. Die Erfahrungen aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ zeigten, dass neben einer ausreichenden Dichte von Fachberatung auch deren Qualität und inhaltliche Ausrichtung entscheidend seien. Fachberatung könne die Qualitätsentwicklung nur dann wirksam unterstützen, wenn ihre Schwerpunkte zu den konkreten Anforderungen und Bedarfen der Einrichtungen passen. 

Besonders kritisch bewerteten Dreyer und Spieker, dass die in § 22b des Referentenentwurfs noch vorgesehene Regelung zu einer angemessenen Personalausstattung im Regierungsentwurf entfallen ist. Sie plädierten dafür, bundesweite Standards für die Personalbemessung wieder in das Gesetz aufzunehmen und dabei neben der unmittelbaren pädagogischen Arbeit auch mittelbare pädagogische Arbeitszeiten, Ausfallzeiten, Leitungsaufgaben und Praxisanleitung zu berücksichtigen. 

Vergleichbarkeit und Qualität diagnostischer Verfahren

Mit Blick auf die unterschiedlichen Verfahren in den Ländern äußerte Spieker die Erwartung, dass sich die Sprach- und Entwicklungsstanderhebungen perspektivisch auf eine begrenzte Zahl etablierter Verfahren konzentrieren müssten. Eine stärkere Vergleichbarkeit der Ansätze sei aus seiner Sicht insbesondere für die Nutzung der Daten über einzelne Einrichtungen und Träger hinaus von Bedeutung.

Daten als Grundlage bedarfsgerechter Ressourcensteuerung

Auch die Nutzung von Daten für eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung wurde im Panel diskutiert. Hogrebe begrüßte grundsätzlich das im SCQEG angelegte Prinzip, Einrichtungen mit höheren Bedarfen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Entscheidend sei jedoch, geeignete Indikatoren zu wählen und möglichst einrichtungsbezogene Daten einzubeziehen, da sich Zusammensetzung und Unterstützungsbedarfe von Kitas auch innerhalb desselben Sozialraums deutlich unterscheiden könnten. Die Wirksamkeit einer bedarfsgerechten Mittelverteilung entscheide sich außerdem daran, wie die zusätzlichen Ressourcen in der Praxis eingesetzt werden. 

Synthese und Ausblick: Von der Datenerhebung zur pädagogischen Qualitätsentwicklung 

Die Diskussion macht deutlich, dass die erfolgreiche Implementierung und Wirkung des SCQEG weniger von einem grundsätzlichen Für und Wider von Sprach- und Entwicklungsstanderhebungen abhängen als vielmehr von ihrer konkreten Ausgestaltung und Nutzung. Daten können Förderbedarfe sichtbar machen, pädagogische Reflexionsprozesse unterstützen und zu einer bedarfsgerechten Ressourcensteuerung beitragen. Ihre Erhebung allein verbessert jedoch noch keine pädagogische Qualität. Entscheidend ist, dass die Befunde fachlich eingeordnet und mit weiteren Perspektiven auf das Kind verbunden werden und daraus tatsächlich Handlungsmöglichkeiten entstehen. 

Damit rücken die Rahmenbedingungen der Umsetzung in den Mittelpunkt: valide und praxistaugliche Verfahren, qualifizierte Fachkräfte, eine bedarfsgerechte Fachberatung sowie ausreichende zeitliche und personelle Ressourcen. Das Potenzial des SCQEG liegt damit gerade darin, eine belastbare Datengrundlage mit pädagogischem Handeln zu verknüpfen – und wird sich daran messen lassen müssen, ob dies in der Praxis gelingt. 

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