Mit dem SCQEG soll auch die datengestützte Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung gestärkt werden. Yvonne Anders sieht darin eine Chance, die individuelle Förderung und die Weiterentwicklung pädagogischer Qualität stärker mit einer evidenzbasierten Steuerung des Kita-Systems zu verbinden. Zugleich diskutiert sie kritisch, unter welchen Voraussetzungen die neuen Datengrundlagen tatsächlich wirksam werden können. Ihr Kommentar zeigt, worauf es ankommt, damit Daten nicht nur erhoben, sondern für die pädagogische Praxis und eine nachhaltige Qualitätsentwicklung nutzbar gemacht werden.
Was sieht der Referentenentwurf vor?
Der Referentenentwurf zum geplanten SCQEG macht Daten zu einem zentralen Steuerungsinstrument der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Qualitätsentwicklung wird hierdurch zu einem datengestützten Prozess.
Mit Blick auf die datengestützte pädagogische Arbeit mit den Kindern sieht der Entwurf in dem neuen § 22c SGB VIII vor, dass spätestens im fünften Lebensjahr Sprachstand, Selbstregulationsfähigkeiten, grob- und feinmotorische Fähigkeiten sowie mathematische Fähigkeiten mit fachlich geeigneten Verfahren erfasst werden. Die Entwicklung der Kinder soll darüber hinaus mit fachlich geeigneten Verfahren regelmäßig beobachtet und dokumentiert werden. Förderbedarfe sollen dabei dokumentiert werden und die anschließende Förderung auf Basis der Ergebnisse der Entwicklungsstandserfassung erfolgen. Auch bei Kindern, die nicht in einer Kindertageseinrichtung betreut werden, soll eine Feststellung und Förderung erfolgen. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Daten einschließlich der Förderbedarfe und der Förderergebnisse auf Anforderung an die Grundschule vorgesehen. Das ist weit mehr als eine punktuelle Sprachstandserhebung. Der Entwurf schafft die gesetzliche Grundlage für ein bundesweites System individueller Entwicklungsdiagnostik.
Hinsichtlich der Qualitätsentwicklung auf Ebene der Einrichtungen werden die Träger zusätzlich zum Einsatz von (internen) Evaluationsinstrumenten verpflichtet. Auch dies ist ein Aspekt einer datengestützten Qualitätsentwicklung auf organisationaler Ebene.
Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen sollen zusätzliche Ressourcen erhalten. Die Auswahl soll auf Basis fachlich geeigneter Kriterien (insbesondere finanzielle Bedürftigkeit der Familien, Familiensprache, sprachliche Entwicklung der Kinder) erfolgen, von denen mindestens eines berücksichtigt werden muss. Damit ähnelt die Förderlogik dem Startchancen-Programm im Schulbereich.
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz (KiQuTG) wurde das ERIK-Monitoring eingeführt, welches einen starken Fokus auf die Strukturqualität legte. Der neue § 24b SGB VIII im Referentenentwurf sieht ein dauerhaftes bundesweites Monitoring vor, welches insbesondere auch kindbezogene Daten umfasst. Es wird ausdrücklich als Instrument für datengestützte Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung verstanden. Das Monitoring soll perspektivisch an eine integrierte Bildungsberichterstattung über den gesamten Bildungsverlauf anschlussfähig sein.
Die Dateninfrastruktur soll ausgebaut werden, die finanzielle Bedürftigkeit der Familien sowie die Förderbedarfe der Kinder aufgenommen werden. Der neue § 100a in der Entwurfsfassung ermöglicht die Zusammenführung von Einrichtungsdaten über mehrere Jahre, Längsschnittanalysen und wissenschaftliche Verlaufsanalysen. Hiermit wäre erstmals der Rahmen für eine Infrastruktur geschaffen, mit der Qualitätsentwicklung über die Zeit systematisch untersucht werden kann. Nach 6 Jahren ist eine umfassende summative Evaluation des Gesetzes vorgesehen.
Fachliche Einordnung: Herausforderungen, Potenziale und offene Fragen
Das geplante SCQEG verfolgt die Zielsetzung, die Bildungschancen der Kinder zu verbessern, ergänzende Förderbedarfe zu reduzieren, den Übergang von der Kita zur Grundschule zu verbessern und zusätzlich zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen. Diese Ziele sollen unter anderem über eine Steigerung der pädagogischen Qualität der Kitas erreicht werden. Der Ansatz ist zu begrüßen, denn es gilt als umfassend belegt, dass eine hohe Qualität der pädagogischen Prozesse den Schlüssel für positive Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung, insbesondere für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien darstellt (Anders, 2013; Anders & Oppermann, 2024; Ulferts, Wolf & Anders, 2019). Die Qualität der frühkindlichen Bildung lässt sich durch eine systematische Nutzung von Daten potenziell wirksam steigern (SWK, 2026).
Der vorliegende Gesetzentwurf geht deutlich weiter als die bisherigen Regelungen des KiTa-Qualitätsgesetzes und verankert erstmals eine durchgängige datenbasierte Qualitäts- und Steuerungslogik im SGB VIII. Man kann den Entwurf daher als Paradigmenwechsel von einer maßnahmenorientierten Kita-Politik hin zu einer datengestützten Qualitäts- und Wirkungssteuerung bezeichnen. Datengestützte Qualitätsentwicklung erschöpft sich nicht in der Erhebung von Entwicklungsständen einzelner Kinder. Der eigentliche Innovationsgehalt des Gesetzentwurfs liegt darin, dass er einen Rahmen für eine mögliche Verknüpfung verschiedener Ebenen der Qualitätsentwicklung und Steuerung schafft. Daten sollen künftig nicht nur zur Identifikation individueller Förderbedarfe genutzt werden, sondern auch als Grundlage für die Reflexion und Weiterentwicklung pädagogischer Prozesse in Gruppen und Einrichtungen, für die fachliche Steuerung durch Träger sowie für die Bildungsplanung und Qualitätsentwicklung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene dienen. Die besondere Stärke des Entwurfs liegt in dem Versuch, ein stärker aufeinander abgestimmtes datenbasiertes Steuerungs- und Unterstützungssystem für die frühe Bildung zu etablieren. Im Folgenden werden einzelne Aspekte beleuchtet.
Bislang gelingt es nicht immer, dass Kinder an ihren Entwicklungsstand angepasste Bildungs- und Förderangebote erhalten. Qualitativ hochwertige alltagsintegrierte Bildungsansätze und zusätzliche intensivierte Förderangebote sollten als sich ergänzende Ansätze in Abhängigkeit vom Bildungs- und Unterstützungsbedarf der Kinder verstanden werden. Die Einführung umfassender verbindlicher Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen spätestens im fünften Lebensjahr sowie die daran anschließende Förderung (auch für Kinder, die nicht in einer Kita betreut werden) greift ein wichtiges Desiderat auf und ist sehr zu begrüßen. Auch die Möglichkeit der Weitergabe der Daten an die aufnehmende Grundschule kann die Adaptivität und Bildungsqualität gerade für Kinder mit besonderem Förderbedarf am Übergang Kita-Grundschule befördern und so für anschlussfähige Bildungsprozesse sorgen. Beide Aspekte sind allerdings mit einer Reihe von Herausforderungen verknüpft.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass alle Kinder, vor allem aber Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, deutlich früher einsetzende hochwertige und adaptive Bildungs- und Förderangebote benötigen. Es ist zu befürchten, dass nun eine stärkere Fokussierung auf die letzten beiden Kita-Jahre stattfindet. Darüber hinaus ist zu diskutieren, wie die nun verbindlich festgeschriebenen Entwicklungsstandserhebungen mit den vielfältigen Beobachtungs- und Dokumentationssystemen, die bereits in der Praxis verankert sind, sowie Ergebnissen von U-Untersuchungen und Schuleingangsuntersuchungen verknüpft werden können. Die Validität der Erhebungsverfahren sollte dabei sichergestellt werden.
Empirische Forschung weist immer wieder auf die große Bedeutung der familialen Anregungsqualität hin. Besonders erfolgreiche Programme der frühen Bildung setzten daher sehr früh und bei Kindern und Eltern gleichermaßen an (z.B. Anders, 2013). Vertrauen ist ein wichtiges Fundament gelingender Kooperation von Kitas und Eltern (Hummel, Cohen & Anders, 2022). Eine Einbindung der Eltern in die Auswertung der Erhebungen und die anschließenden Bildungs- und Fördermaßnahmen wird daher als sehr sinnvoll und notwendig erachtet (SWK, 2026). Mit Blick auf die Entwicklungsstandsdiagnostik und ergänzende (additive) Fördermaßnahmen ist auch zu berücksichtigen, dass diesbezüglich in Teilen der frühpädagogischen Praxis große Vorbehalte bestehen und die Passung mit dem frühpädagogischen Bildungsverständnis diskutiert wird (Anders, Hafner & Hummel, in Druck).
Darüber hinaus besteht ein großer fachlicher Unterstützungs- und Fortbildungsbedarf, der entsprechend adressiert werden muss. Der Bedarf bezieht sich dabei nicht nur auf die sachgerechte Anwendung von Methoden der Erfassung des Entwicklungsstands, sondern auch auf passgenau anschließende Bildungs- und Förderangebote. Auch die Weitergabe von Entwicklungsstandsdaten an die aufnehmende Grundschule wird von unterschiedlichen Stakeholdern, unter anderem auch vielen Eltern, kritisch gesehen. Das wurde in Stakeholder-Hearings zum SWK-Gutachten zur datengestützten Entwicklung in Schulen und in der frühkindlichen Bildung deutlich. Hier ist die Angst vor Stigmatisierung vorherrschend und der Wunsch, dass das eigene Kind in der neuen Bildungsinstitution ohne Vorbehalte starten kann. Diese Ängste und Sorgen müssen ernst genommen werden und vertrauensvolle Prozesse bei der Weitergabe der Daten an die Grundschule unter Einbeziehung der Eltern etabliert werden. Letztlich ist zu betonen, dass eine Weitergabe von Entwicklungsstandsdaten oder Förderbedarfen an die Grundschule nur dann eine positive Wirkung im Sinne anschlussfähiger Bildungsprozesse entfalten kann, wenn auch in der Grundschule darauf aufbauende adaptive Bildungsangebote geschaffen und implementiert werden.
Die datenbasierte Unterstützung von Kitas mit einem besonders hohen Anteil von Kindern und Familien mit Unterstützungsbedarf ist sinnvoll (insbesondere auch die Ergänzung der Indikatoren um Entwicklungsstandsdaten) und schließt an erfolgreiche Modelle der Implementierung von zusätzlichen Personalressourcen an, wie sie über viele Jahre im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ praktiziert wurden. Im Sinne einer anschlussfähigen Förderung wäre hier allerdings auch eine stärkere verbindliche Koppelung an Startchancen-Schulen zu begrüßen.
Für die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität können datenbasierte (interne) Evaluationssysteme sehr förderlich sein, und wurden daher auch von der SWK (2026) empfohlen. Die Stärkung der Verbindlichkeit ist positiv zu bewerten. Valide Evaluationssysteme bieten die Chance, Einrichtungen in einem zielgerichteten Qualitätsentwicklungsprozess zu stärken und dabei die Partizipation der Fachkräfte sicherzustellen. Hierfür werden allerdings auch Fachberatung und trägerseitige Unterstützungssysteme benötigt, die Einrichtungen bei der Interpretation der Daten und der Ableitung geeigneter Qualitätsentwicklungsmaßnahmen begleiten.
Der Ausbau und die Erweiterung der Kinder- und Jugendhilfestatistik, die Koppelung mit kindbezogenen Daten und die Verstetigung des Monitorings sind unter dem Blickwinkel einer datenbasierten Qualitätsentwicklung der frühen Bildung ausdrücklich zu begrüßen. Die Einbindung in eine integrierte Bildungsberichterstattung ist dabei konsequent. Eine Erweiterung des Monitorings um eine beobachtungsbasierte Erfassung der Prozess- und Interaktionsqualität wäre sinnvoll und wünschenswert (SWK, 2026). Hierbei ist eine Rückkopplung an die Einrichtungen vorzusehen, so dass die Daten für die internen Qualitätsentwicklungsprozesse nutzbar gemacht werden können.
Auch die Wirkungsevaluation ist als Teil einer evidenzbasierten Politik dringend notwendig. Aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden in den Bundesländern (z.B. für den Sprach- und Entwicklungsstand und Förderbedarfe der Kinder) wird eine solche Evaluation aber vor große Herausforderungen gestellt, gerade wenn sie erst nach 6 Jahren erfolgen soll. Die Evaluation und die Entwicklung eines einheitlichen und überzeugenden Designs sollten von Beginn an mitgedacht werden.
Insgesamt handelt es sich bei dem geplanten SCQEG unter dem Blickwinkel der datengestützten Bildung und Qualitätsentwicklung um einen gleichermaßen zeitgemäßen und mutigen Schritt. Die Einrichtungen und Fachkräfte müssen mit geeigneten Ressourcen, Kompetenzen und Unterstützungsstrukturen in die Lage versetzt werden, die neuen Daten tatsächlich für ihre pädagogische Arbeit nutzen zu können. Entscheidend wird sein, dass die erhobenen Daten nicht primär Kontrollzwecken dienen, sondern für die pädagogische Praxis einen erkennbaren Nutzen entfalten und in professionelle Reflexions-, Qualitätsentwicklungs- und Unterstützungsprozesse überführt werden.
Welche Änderungen oder Ergänzungen erscheinen sinnvoll?
Trotz der insgesamt überzeugenden Verankerung von datengestützter Qualitätsentwicklung und evidenzbasierter Steuerung im Referentenentwurf erscheint eine stärkere Einbindung der Fachberatung sinnvoll. Der Entwurf schafft umfangreiche Grundlagen für die Erhebung, Dokumentation und Auswertung von Daten zu kindlichen Entwicklungsverläufen, Förderbedarfen und Qualitätsmerkmalen der Kindertagesbetreuung. Weniger konkret ausgestaltet ist hingegen die Frage, wie die gewonnenen Erkenntnisse in den Einrichtungen in nachhaltige Qualitätsentwicklungsprozesse übersetzt werden können. Gerade hier kommt der Fachberatung eine Schlüsselrolle zu. Datengestützte Qualitätsentwicklung entfaltet ihren Nutzen erst dann, wenn pädagogische Fachkräfte und Leitungskräfte bei der Interpretation von Daten, der Ableitung von Entwicklungszielen und der Umsetzung geeigneter Maßnahmen unterstützt werden. Fachberatung kann als zentrales Transfer- und Unterstützungssystem dazu beitragen, dass Entwicklungsdaten nicht primär für Berichtspflichten oder Monitoringzwecke genutzt werden, sondern zu einer kontinuierlichen Verbesserung der pädagogischen Praxis führen.
Vor diesem Hintergrund wäre zu prüfen, ob die Aufgaben der Fachberatung im Gesetz expliziter mit den Zielen der datengestützten Qualitätsentwicklung verknüpft werden können. Denkbar wären insbesondere die Unterstützung von Einrichtungen bei der Nutzung von Qualitäts- und Entwicklungsdaten, die Begleitung datenbasierter Qualitätsentwicklungsprozesse, die Förderung von Datenkompetenzen bei Leitungen und pädagogischen Fachkräften sowie die Unterstützung beim Übergang zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule. Ergänzend erscheint es sinnvoll, den Aufbau von Datenkompetenzen als eigenständiges Ziel der Qualitätsentwicklung stärker zu verankern. Die zunehmende Bedeutung von Entwicklungs-, Qualitäts- und Steuerungsdaten erfordert entsprechende Kompetenzen auf allen Ebenen des Systems. Neben einer leistungsfähigen Dateninfrastruktur braucht es daher auch nachhaltige Unterstützungsstrukturen, die Einrichtungen dabei helfen, Daten reflektiert, pädagogisch sinnvoll und qualitätsfördernd einzusetzen. Fachberatung stellt hierfür einen besonders wirksamen Hebel dar und sollte als verbindlicher Bestandteil einer datengestützten Qualitätsentwicklungsstrategie ausdrücklich weiter gestärkt werden.
Darüber hinaus erscheint eine stärkere Verankerung der Elternbeteiligung im Kontext datengestützter Qualitätsentwicklung sinnvoll. Der Referentenentwurf misst der frühzeitigen Erkennung von Entwicklungs- und Förderbedarfen sowie der darauf aufbauenden Förderung von Kindern eine zentrale Bedeutung bei. Der Erfolg dieser Maßnahmen hängt jedoch wesentlich davon ab, dass Eltern als wichtige Bildungs- und Erziehungspartner aktiv in diesen Prozess eingebunden werden. Datengestützte Entwicklungsbegleitung sollte daher auch als Grundlage einer partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Kita und Familie verstanden werden. Die Information, Beteiligung und Beratung von Eltern im Zusammenhang mit Entwicklungsbeobachtungen, Sprach- und Entwicklungsstandsfeststellungen sowie daraus resultierenden Fördermaßnahmen sollten stärker hervorgehoben werden. Denkbar wären beispielsweise regelmäßige strukturierte Entwicklungsgespräche auf Grundlage der erhobenen Daten, verbindliche Rückmeldeverfahren oder die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für Eltern, um Entwicklungsinformationen besser einordnen und im Familienalltag aufgreifen zu können. Eine stärkere Einbindung von Eltern würde zudem die Akzeptanz datengestützter Verfahren fördern.
Fünf zentrale Empfehlungen an Politik und Verwaltung
- Die Rolle der Fachberatung bei der Interpretation und Nutzung von Qualitäts- und Entwicklungsdaten ausdrücklich verankern und hierfür ausreichende Ressourcen sicherstellen.
- Datenkompetenzen bei Fachkräften, Leitungen, Fachberatungen und Trägern systematisch aufbauen und fördern.
- Entwicklungsstandserhebungen, Fördermaßnahmen und Übergänge zwischen Kita und Grundschule unter systematischer Einbeziehung der Eltern eng verzahnen.
- Monitoring und Evaluation durch möglichst vergleichbare Erhebungsverfahren zwischen den Ländern absichern.
- Daten vorrangig für Qualitätsentwicklung, professionelle Reflexion und pädagogische Unterstützung nutzbar machen, nicht primär für Kontrolle und Rechenschaftslegung.
Über die Autorin
Prof. Dr. Yvonne Anders ist Direktorin der DIPF-Abteilung „Entwicklung in Bildungskontexten“ und zugleich Professorin für „Bildung und Entwicklung“ an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie ist zudem Teil des „Scientific Board” des am DIPF koordinierten Forschungszentrums „IDeA“(Individual Development and Adaptive Education of Children at Risk). Beispiele für weitere wichtige Funktionen der promovierten Psychologin: Sie ist Mitglied des Bundesjugendkuratoriums, der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der KMK und der Expertenkommission der Bundesregierung zu Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. (Foto Credit: DIPF)

Literatur
Anders, Y. (2013). Stichwort: Auswirkungen frühkindlicher institutioneller Betreuung und Bildung. Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 16(2), 237–275. https://doi.org/10.1007/s11618-013-0357-5
Anders, Y., Hafner, F., & Hummel, T. G. (im Druck). Bericht Projekt „SteBas“. Studie zur Erprobung der Potenziale von BaSiK für Verbesserung der pädagogischen Arbeit sowie zur bedarfsgerechten Steuerung von Ressourcen. Bamberg: Otto-Friedrich-Universität Bamberg.
Anders, Y., & Oppermann, E. (2024). Frühpädagogische Qualität in Kindertageseinrichtungen: Eine Erweiterung des Struktur-Prozess-Modells. Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 27(2), 551–577. https://doi.org/10.1007/s11618-024-01218-7
Hummel, T. G., Cohen, F., & Anders, Y. (2022). Parents‘ trust in their child’s preschool: Associations with child and family characteristics and aspects of parent‑preschool communication. Early Education and Development, 34(5), 1057–1074. https://doi.org/10.1080/10409289.2022.2101344
Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) (Hrsg.) (2026). Datengestützte Entwicklung und Steuerung in Schulen und frühkindlicher Bildung. Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz. Bonn: SWK. https://doi.org/10.25656/01:35028
Ulferts, H., Wolf, K. M., & Anders, Y. (2019). Impact of process quality in early childhood education and care on academic outcomes: Longitudinal meta-analysis. Child Development, 90(5), 1474–1489. https://doi.org/10.1111/cdev.13296
Beitragsbild: KI-generierte Installation
