Mit dem KiTa Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) möchte die Bundesregierung unter anderem eine bundesweite Grundlage für zusätzliche personelle Ressourcen für die Sozialarbeit in Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen schaffen. In ihrem Kommentar nimmt Nicole Klinkhammer die Potenziale und Spannungsfelder des Entwurfs in den Blick und formuliert konkrete Empfehlungen für den weiteren Gesetzgebungsprozess. Sie regt an, Kita-Sozialarbeit fachlich klarer zu profilieren, mit verbindlichen Qualifikationsanforderungen zu unterlegen und durch zusätzliche Strategien zur Fachkräftegewinnung zu unterstützen. Die Autorin plädiert dafür, die personellen Ressourcen der Kita-Sozialarbeit gegenüber der Sprachbildung abzugrenzen, und diskutiert, wie die Mittelverteilung und die Förderquote ausgestaltet werden müssten, um eine bedarfsgerechte Förderung der Einrichtungen zu gewährleisten.
Was sieht der Referentenentwurf mit Blick auf die Kita-Sozialarbeit vor?
Der Referentenentwurf zum KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) sieht erstmals die bundesweite Verankerung von Funktionsstellen „zur Bewältigung sozialer Herausforderungen“ vor, unter denen auch Angebote von Kita-Sozialarbeit gefasst werden. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen zusätzliche personelle Unterstützung benötigen, um durch gezielte Förderung die Chancengerechtigkeit für diese erhöhen zu können. Handlungsbedarf besteht, weil diese Einrichtungen derzeit unter vergleichsweise schlechteren personellen Bedingungen arbeiten: Sie verzeichnen überdurchschnittlich häufig Personalausfälle und weisen vor allem auch einen Mangel an Fachkräften mit spezifischen Kompetenzen – wie bspw. armutssensibles Handeln – für die Arbeit mit Kindern und Familien in sozioökonomisch benachteiligten Lebenslagen auf (Referentenentwurf, S. 23; Schieler & Menzel, 2024). Ein frühzeitiger Abbau von Bildungsbenachteiligungen kann im Kontext des Kita-Systems unter diesen Voraussetzungen nur bedingt gelingen.
An diesen Punkten setzt das SCQEG an: Mit dem neuen § 22d SGB VIII sollen ausgewählte Kitas zusätzliche personelle Ressourcen für zwei Aufgabenbereiche erhalten – die Begleitung der sprachlichen Bildung sowie die „Bewältigung sozialer Herausforderungen“. Die für Letzteres zuständigen Fachkräfte sollen insbesondere die Zusammenarbeit mit Familien stärken, Eltern bei individuellen Problemlagen unterstützen, die Vernetzung im Sozialraum ausbauen und die Kita-Teams bei der Arbeit mit belasteten Familien begleiten. Damit beschreibt der Entwurf im Kern zentrale Aufgaben der Kita-Sozialarbeit (Referentenentwurf, S. 64–65). Die Förderung richtet sich, wie eingangs beschrieben, an Kitas mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen. Für die Auswahl sollen daher mindestens die Kriterien finanzielle Bedürftigkeit der Familien, Familiensprache oder sprachliche Entwicklung der Kinder berücksichtigt werden. Jedes Bundesland muss sicherstellen, dass mindestens zehn Prozent seiner Kitas von dieser zusätzlichen Förderung profitieren (Referentenentwurf, S. 29).
Im aktuellen Referentenentwurf sind je nach Größe der Einrichtung zusätzliche Personalressourcen von mindestens 20, 40 oder 60 Wochenstunden vorgesehen (S. 29). Der fachlichen Empfehlung der AG Frühe Bildung (2024) folgend, sollen diese als Funktionsstellen und ergänzend zur regulären Personalausstattung eingerichtet werden. Der Entwurf knüpft hier an Erfahrungen aus den Programmen „Sprach-Kitas“, „Kinder stärken“ sowie dem Startchancen-Programm für Schulen an und schafft eine bundesweite Grundlage für dauerhaft finanzierte Funktionen, die dem Aufgabenprofil der Kita-Sozialarbeit entsprechen – ohne diese jedoch im Gesetzestext explizit zu nennen. Um durch verbesserte personelle Voraussetzungen einen nachhaltigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung im Kita-System zu leisten und zugleich das bislang sehr unterschiedlich strukturell und finanziell verankerte Handlungsfeld der Kita-Sozialarbeit rechtlich zu institutionalisieren, bedarf es jedoch weiterer Konkretisierungen im Gesetzentwurf.
Fachliche Einordnung: Herausforderungen, Potenziale und offenen Fragen des Entwurfs
Der Gesetzentwurf eröffnet dem vielerorts noch recht „jungen“, teils unbekannten Handlungsfeld der Kita-Sozialarbeit erhebliche Entwicklungschancen. Mit der im Entwurf enthaltenen Aufgabenskizze wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es für die Zusammenarbeit der Einrichtungen mit Eltern und Akteur:innen im Sozialraum einer besseren personellen Ausstattung sowie spezifischer Kompetenzen bedarf. Zugleich wirft der Referentenentwurf Fragen auf – zur Begriffs- und Profilschärfe von Kita-Sozialarbeit, zu Qualifikationsanforderungen, zur Reichweite der vorgeschlagenen Steuerung sowie zu Aufgabenprofilen und Umsetzbarkeit. Diese Punkte werden im Folgenden erläutert.
Begriffliche Unschärfe im Gesetzestext: Fehlende Konturierung des fachlichen Profils einer Kita-Sozialarbeit
Im Begründungstext liegt der Entwurf nahe an dem, was fachlich unter das Aufgabenprofil von Kita-Sozialarbeit gefasst wird (Brüggemann & Grüning, 2025a; Thielemann, 2025; Lochner & Gaßmann, 2024): ein sozialpädagogisches Angebot, das Familien niedrigschwellig berät und unterstützt, Elternkompetenzen stärkt und so Benachteiligungen abbaut. Auf diese Weise leistet Kita-Sozialarbeit Prävention im frühen Kindesalter. Der Gesetzestext verzichtet jedoch auf die explizite Benennung „Kita-Sozialarbeit“ und spricht nur von Fachkräften zur „Bewältigung sozialer Herausforderungen“; ein klares fachliches Profil wird damit rechtlich nicht formuliert. Die Herausforderung besteht darin, dass ohne eine solche begriffliche Präzisierung auch das Profil unscharf bleibt. Besonders kritisch ist, dass die Vorgabe „einschlägig qualifizierter Fachkräfte“ (§ 22d, S. 11) so unbestimmt bleibt, dass sie sich theoretisch auch durch pädagogisches Personal ohne sozialarbeiterische Zusatzqualifikation oder durch fachfremde Professionen erfüllen ließe. Ohne eine Engführung auf sozialarbeiterische bzw. sozialpädagogische Abschlüsse besteht die Gefahr eines fachlich problematischen Kompromisses: Träger könnten die neue Funktionsstelle nutzen, um ohnehin vorhandenes, für diese Aufgabe aber nicht einschlägig qualifiziertes Personal zu halten, statt gezielt sozialpädagogische Fachkräfte einzustellen. Zudem bleibt unklar, ob tatsächlich sozialarbeiterische bzw. sozialpädagogische Funktionen etabliert werden oder andere, weniger deutlich konturierte Profile entstehen oder gar eine Vermischung von Aufgaben zu einer Verzerrung des Profils führt. Damit bleibt der Entwurf hinter den bereits vielerorts entwickelten Konzepten der Kita-Sozialarbeit zurück. Insofern stellt sich die Frage, ob sich unter diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen ein konsistentes Berufsbild der Kita-Sozialarbeit herausbilden lässt, wie vorliegende Konzeptpapiere von Kommunen und Trägern sowie fachwissenschaftliche Publikationen bereits skizzieren (vgl. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, 2026; Fröbel, 2025; Swat & Reifenhäuser, 2022; Thielemann et al. 2025). Perspektivisch sollte die Entwicklung bundesweit anschlussfähiger Qualitätsstandards für das Profil der Kita-Sozialarbeit also weiter forciert werden.
Konkretisierung von Qualifikationsanforderungen vor dem Hintergrund des Aufgabenprofils
Die Forderung nach „einschlägig qualifizierten Fachkräften“ (§ 22d, S. 11) bietet zugleich Potenzial für multiprofessionelle Teams, wie sie in Konzepten der Kita-Sozialarbeit als Chance für umfassende Unterstützung beschrieben werden (Klinkhammer & Thielemann, 2026). Damit verbunden ist die Aufgabe, Mindestanforderungen für sozialpädagogische Kompetenzen – etwa in Beratung, Netzwerkarbeit und fallbezogener Unterstützung – zu definieren und ein Qualifikationsniveau auf Hochschulebene zu sichern, ohne die Flexibilität der Länder und Träger bei der Personalgewinnung unnötig einzuschränken. Für eine systematische Etablierung der Funktionsstelle im Kita-System ist zudem zusätzliches Fachpersonal erforderlich.
Sprachbildung und Kita-Sozialarbeit: Eigenständige Handlungsfelder benötigen eigenständige Ressourcen
Ein kritischer Punkt des Referentenentwurfsliegt in der Ausgestaltung der zusätzlichen personellen Ressourcen für „sprachliche Bildung“ und die „Bewältigung sozialer Herausforderungen“. Zwar beschreibt die Gesetzesbegründung beide als fachlich eigenständige Aufgabenfelder mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Kompetenzprofilen, doch sieht der Gesetzestext dafür nur ein gemeinsames Stellen- und Stundenkontingent vor (§ 22d, S. 11) – auch die 20, 40 bzw. 60 Wochenstunden werden nicht getrennt ausgewiesen. Der Entwurf legt lediglich fest: „Die Verteilung der personellen Ressourcen auf die Aufgabenbereiche sprachliche Bildung und Sprachförderung sowie Bewältigung sozialer Herausforderungen soll anhand der Herausforderungen und Bedarfe der jeweiligen Einrichtung erfolgen.“ (Referentenentwurf, S. 65). Länder bzw. Träger können also selbst entscheiden, wie viele Ressourcen sie für Sprachbildung und wie viele sie für Kita-Sozialarbeit einsetzen.
Während die Aufgaben der sprachlichen Bildung insbesondere die Unterstützung der Teams bei alltagsintegrierter Sprachbildung, Sprachförderung, Sprachstandserhebungen und Mehrsprachigkeit umfassen, liegt der Schwerpunkt der Kita-Sozialarbeit auf der Beratung und Begleitung von Familien, der Unterstützung in belastenden Lebenslagen, der Vernetzung mit Hilfesystemen sowie der sozialräumlichen Kooperation (Brüggemann & Grüning, 2025 a,b; Lochner & Gaßmann, 2025). Wenngleich sich mit Blick auf die Adressat:innen der Angebote Überschneidungen ergeben, sind dies hinsichtlich der Tätigkeitsprofile zwei gänzlich unterschiedliche Aufgabenbereiche, die entsprechende Qualifikationen der Fachkräfte erfordern. Da der Entwurf keine verbindliche Aufteilung der zusätzlichen Ressourcen auf diese beiden Aufgabenbereiche vorsieht, bleibt offen, ob tatsächlich unterschiedliche Fachkräfte mit jeweils spezifischen Qualifikationen eingesetzt werden oder ob die Aufgaben in einer gemeinsamen Funktionsstelle zusammengeführt werden können. Aus fachlicher Sicht spricht daher vieles für eine klare personelle und ressourcenbezogene Trennung beider Aufgabenbereiche – z. B. im Sinne eines Säulenmodells. Dies könnte dazu beitragen, die jeweiligen fachlichen Profile zu schärfen, den Anforderungen beider Bereiche gerecht zu werden und zu vermeiden, dass aufgrund begrenzter Ressourcen entweder die sprachpädagogische Arbeit oder die sozialpädagogische Unterstützung von Kindern, Familien und Teams in den Hintergrund tritt. Lochner et al. (2025) haben im Rahmen der Evaluation des Landesprogramms Sprach-Kitas in Thüringen herausgearbeitet, wie wichtig eine solch klare Aufgaben- und Profiltrennung bei Fachkräften mit spezifischen Funktionen in der Kita ist (Lochner et al., 2025, S. 61-62).
Selektive Förderung & präventiver Anspruch
Indem zusätzliche Ressourcen insbesondere für Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen vorgesehen sind, folgt der Entwurf einer kompensatorischen Logik, die gezielte Unterstützung in besonders belasteten Sozialräumen ermöglicht. Mit Blick auf das Ziel, Bildungsungleichheiten frühzeitig entgegenzuwirken und insbesondere sozioökonomisch benachteiligten Kindern bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen, ist dies ein wichtiger Schritt. Evaluationen vorhandener Ansätze der Kita-Sozialarbeit weisen jedoch auch darauf hin, dass soziale Problemlagen grundsätzlich in allen Einrichtungen auftreten und dass präventive, niedrigschwellige Angebote für alle Familien verfügbar sein sollten (Gaßmann & Lochner, 2025; Reichmann & Müller, 2025). Die Herausforderung liegt darin, die Balance zwischen einer konzentrierten Förderung und einem universell präventiven Ansatz zu finden, wobei Stigmatisierung vermieden werden muss und verdeckte Bedarfe von Familien nicht ausblendet werden dürfen. Denn Studien zeigen auch, dass die Anforderungen an die Bewältigung des Familienlebens insgesamt steigen (Lux et al. 2023; BMFSFJ, 2021). Offen bleibt, ob und wie das Instrument der Kita-Sozialarbeit langfristig als Regelleistung etabliert werden kann und sollte.
Förderquote und Reichweite der Angebotsstruktur
Die Mindestförderquote von zehn Prozent der Kitas, die zusätzliche personelle Ressourcen erhalten sollen, schafft zwar eine rechtlich verbindliche Untergrenze, erscheint aber angesichts wachsender sozialer Ungleichheiten als unzureichend, um Kita-Sozialarbeit flächendeckend zu etablieren. Vorliegende Evaluationen weisen darauf hin, dass Kita-Sozialarbeit insbesondere dann wirksam ist, wenn sie langfristig angelegt und im Gesamtprofil der Einrichtung verankert ist – nicht nur als punktuelle Zusatzressource (u.a. Kaul et al., 2025; Krabel, 2023; Jankowicz, 2025). Die Herausforderung besteht darin, zu verhindern, dass eine begrenzte Quote zu einer engen Zielgruppendefinition führt und andere Einrichtungen mit relevanten, aber weniger sichtbaren Bedarfen – etwa im ländlichen Raum – unberücksichtigt bleiben. Offen bleibt, ob die Quote perspektivisch erhöht oder bedarfsabhängig dynamisiert werden kann, um eine breitere Implementierung sozialpädagogischer Angebote im Feld der frühen Bildung zu ermöglichen.
Kita-Sozialindex: Zur Relevanz fachwissenschaftlich begründeter Auswahlkriterien und der Vermeidung von Stigmatisierung
Die Identifikation förderwürdiger Einrichtungen über Kriterien wie finanzielle Bedürftigkeit, Familiensprache oder den sprachlichen Entwicklungsstand der Kinder knüpft an bestehende bzw. fachlich vorgeschlagene Ansätze sozialräumlicher Steuerung an (Espenhorst, 2024; Schieler & Menzel, 2024). Im Referentenentwurf heißt es, dass „weitere Kriterien hinzugezogen werden können“ (§ 22d Abs.2, S. 11), so dass in der Praxis der Komplexität sozioökonomischer Benachteiligungen von Kindern auch im Kontext von Sozialräumen einer Kita Rechnung getragen wird. Wichtig ist dabei die Kombination aus verschiedenen Dimensionen von Benachteiligung, wie beispielweise des Gesundheitszustands von Kindern, prekärer familiärer Verhältnisse und des Bildungshintergrunds der Eltern (s. das Interview mit Katharina Spieß und Niels Espenhorst 2026 dem Startchancen-Blog). Etablierte Fördermechanismen wie das Sozialraumbudget für die Finanzierung von Kita-Sozialarbeit in Rheinland-Pfalz zeigen beispielhaft, dass eine solche indikatorenbasierte Fokussierung Ressourcen wirksam bündeln kann (Schneider, 2025). Wie von Seiten der BAG BEK gefordert, gilt es sicherzustellen, dass die Kriterien für die Auswahl förderberechtigter Einrichtungen transparent, wissenschaftlich begründet und bundesweit nachvollziehbar ausgestaltet werden. Die vorgesehenen Indikatoren sollten regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden, um sicherzustellen, dass die zusätzlichen Ressourcen tatsächlich dort ankommen, wo sie den größten Beitrag zur Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen leisten können (BAG BEK, 2026).
Fachkarrieren und nachhaltige Qualitätsentwicklung mithilfe von Funktionsstellen
Der Fachkräftemangel stellt eine Herausforderung für die Etablierung neuer Funktionsstellen bzw. des Handlungsfeldes der Kita-Sozialarbeit dar: Aktuelle Analysen zum Fachkraftstatus und der Personalsituation in Kitas weisen bereits auf Engpässe bei qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften hin (Autor:innengruppe Fachkräftebarometer, 2025). Vorliegende Befunde zur Kita-Sozialarbeit unterstreichen, dass diese Funktion personell nicht „nebenbei“ übernommen werden kann, sondern eigenständige, kontinuierlich verfügbare Stellen erforderlich sind (u.a. Gaßmann & Lochner, 2025, S. 129; Kaul et al., 2025, S. 32ff.). Die Herausforderung liegt darin, nicht nur die finanzielle Grundlage für die Stellen zu schaffen, sondern parallel die entsprechenden Ausbildungskapazitäten, attraktive Arbeitsbedingungen und klare berufliche Perspektiven im Sinne von Fachkarrieren für Fachkräfte der Kita-Sozialarbeit zu schaffen (Friederich et al., 2022). Offen bleibt, welche bundes- und landespolitischen Strategien zur Fachkräftegewinnung flankierend zum Gesetzesvorhaben geplant sind, um die beschriebenen Potenziale der Kita-Sozialarbeit – frühe Prävention, Stärkung von Familien und Förderung sozialer Teilhabe – tatsächlich realisieren zu können.
Welche Änderungen oder Ergänzungen erscheinen sinnvoll?
Der Referentenentwurf setzt mit der vorgesehenen Förderung von Kitas mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen ein wichtiges Signal für mehr Chancengerechtigkeit. Aus fachlicher Sicht erscheint dennoch eine Weiterentwicklung in mehreren Punkten sinnvoll, um die Potenziale der Kita-Sozialarbeit besser auszuschöpfen und sie nachhaltig im System der Kindertagesbetreuung zu verankern.
Erstens sollte die Funktionsstelle der Kita-Sozialarbeit im Gesetzestext ausdrücklich benannt werden. Die Formulierung „Bewältigung sozialer Herausforderungen“ beschreibt zwar zentrale Aufgabenbereiche, bleibt aber unbestimmt. Eine explizite Verankerung würde die Sichtbarkeit des Handlungsfeldes erhöhen, zur fachlichen Profilbildung des Handlungsfeldes beitragen und bestehende konzeptionelle Ansätze aus den Ländern anschlussfähig machen.
Zweitens sollten Qualifikationsanforderungen für die vorgesehenen Fachkräfte verbindlich geregelt werden. Der Bund hat hier nur eine begrenzte Regelungskompetenz, kann aber mit einem Verweis auf die Umsetzung in den Landesgesetzgebungen Grundlagen schaffen. Die Arbeit mit Familien, die Beratung in belastenden Lebenslagen, die Kooperation mit Hilfesystemen sowie die Sozialraumorientierung erfordern spezifische fachliche Kompetenzen, wie sie insbesondere in Studiengängen der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik sowie der Kindheitspädagogik mit entsprechenden Schwerpunkten vermittelt werden (Klinkhammer & Thielemann, 2026). Zugleich sollte berücksichtigt werden, dass Kita-Sozialarbeit ein multiprofessionelles Handlungsfeld ist, das von unterschiedlichen akademischen Qualifikationen profitieren kann. Entscheidend ist daher weniger die Berufsbezeichnung, vielmehr sind es klar definierte Anforderungs- und Kompetenzprofile sowie entsprechende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die eine professionelle Wahrnehmung der Aufgaben ermöglichen.
Drittens sollte Kita-Sozialarbeit langfristig als präventives Regelangebot verstanden werden. Der Entwurf konzentriert zusätzliche Ressourcen auf Einrichtungen in sozial benachteiligten Lagen, perspektivisch wäre jedoch eine zweistufige Struktur sinnvoll: die bedarfsgerechte Option einer Grundausstattung für Kitas, z.B. in einem Verbundmodell über den Träger, sowie zusätzliche Ressourcen für Einrichtungen mit erhöhten Belastungen. Dies würde dem präventiven Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe entsprechen und Familien frühzeitig unterstützen, bevor sich Problemlagen verfestigen.
Viertens erscheint eine klare Trennung der personellen Ressourcen für Sprachbildung und Kita-Sozialarbeit fachlich geboten. Beide Bereiche verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen und gehen mit unterschiedlichen fachlichen Anforderungen einher. Daher sollten die Ressourcen für die jeweils eigenständigen Funktionsstellen für Sprachbildung einerseits sowie für Kita-Sozialarbeit andererseits vorgesehen werden. Dadurch ließen sich Konkurrenzsituationen um Personalressourcen vermeiden und die Wirksamkeit beider Unterstützungsangebote stärken.
Fünftens sollten die Kriterien für einen Kita-Sozialindex weiter konkretisiert werden, um die mehrdimensionalen Benachteiligungslagen von Kindern und Familien möglichst gut abbilden zu können. Weitere fachwissenschaftliche begründete Indikatoren wie formale Bildungsabschlüsse der Eltern, familiäre Belastungen (z.B. Alleinerziehendenhaushalte) oder gesundheitliche Belastungen der Kinder könnten konkret benannt werden. Zudem sollte die vorgesehene Förderung nicht dauerhaft auf mindestens zehn Prozent der Einrichtungen begrenzt bleiben, sondern regelmäßig evaluiert und stärker am tatsächlichen Unterstützungsbedarf der Kitas ausgerichtet werden.
Schließlich bedarf es einer strategischen Fachkräfteoffensive – etwa über Qualifizierungsprogramme, mehr Studienplatzkapazitäten, berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen sowie gezielte Fördermaßnahmen für Träger und Kommunen –, um ausreichend qualifizierte Fachkräfte für die neuen Funktionsstellen zu gewinnen. Insgesamt kann der Entwurf einen nachhaltigen Beitrag zu Teilhabe, Prävention und Bildungsgerechtigkeit leisten, wenn er Kita-Sozialarbeit als eigenständigen, qualitätsgesicherten und dauerhaft finanzierten Bestandteil der Kindertagesbetreuung institutionalisiert.
Fünf zentrale Empfehlungen an Politik und Verwaltung
Aus den vorangegangenen Überlegungen ergeben sich folgende Empfehlungen für den weiteren Gesetzgebungsprozess:
- Kita-Sozialarbeit bundesweit als eigenständiges Handlungsfeld im SGB VIII verankern, um ihre Rolle bei der Unterstützung von Familien, der Prävention von Benachteiligungen, der Sozialraumvernetzung rechtlich abzusichern und bundesweit vergleichbare Voraussetzungen zu schaffen.
- Verbindliche Qualifikationsanforderungen und Qualitätsstandards für Kita-Sozialarbeit festlegen, insbesondere zu fachlichen Abschlüssen, Fort- und Weiterbildungen sowie professionellen Rollenprofilen, um eine fachlich fundierte Umsetzung sicherzustellen.
- Kita-Sozialarbeit schrittweise als präventives Regelangebot ausbauen, damit Unterstützungsangebote für Kinder und Familien frühzeitig, niedrigschwellig zur Verfügung stehen – und nicht erst bei bereits manifesten Problemlagen.
- Sprachbildung und Kita-Sozialarbeit organisatorisch und personell getrennt fördern, da beide Aufgabenbereiche unterschiedliche Zielsetzungen, Qualifikationen und Arbeitsweisen erfordern und nur mit eigenständigen personellen Ressourcen ihre Wirkung entfalten können.
- Sozialindizes und kriterienbasierte Fördermechanismen wissenschaftlich begleiten und regelmäßig evaluieren, um bedarfsgerechte Ressourcensteuerung, eine möglichst stigmatisierungsarme Auswahl von Einrichtungen und eine ausreichende Reichweite der Förderung sicherzustellen.
Über die Autorin
Nicole Klinkhammer ist Professorin für Frühe Kindheit und Familie in der Sozialen Arbeit sowie Prodekanin der Fakultät für Geisteswissenschaften an der Technischen Hochschule Augsburg. Zudem ist sie stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e. V. (BAG BEK) und koordiniert dort die Arbeitsgruppe Kita-Sozialarbeit. Ihre Forschungs- und Lehrschwerpunkte liegen in den Bereichen Kinder und Familien in herausfordernden Lebenslagen, Teilhabe und Zugänge zu Bildungs- und Betreuungsangeboten, Kinderschutz sowie Kita-Sozialarbeit. Bis 2022 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München tätig und arbeitete dort zu Themen der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Weitere Informationen: https://www.tha.de/Geistes-und-Naturwissenschaften/Nicole-Klinkhammer.html. (Foto Credit: Ilona Stelzl/ THA)

Literatur
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