Laut Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm sollen Schulen im Rahmen der Säule III durch zusätzliches Fachpersonal unterstützt werden. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung bestehen zwischen den verschiedenen Bundesländern allerdings erhebliche Unterschiede, wie Annika Pohlmann und Jakob Geweke aufzeigen. Insbesondere bezüglich der vielfältigen Berufsbilder und Anstellungsmodelle, die potentiell für eine Förderung in Frage kämen, variiere die Ausgestaltung je nach Bundesland.
Annika Pohlmann und Jakob Geweke, wissenschaftliche Mitarbeitende am WZB, zeigen in ihrem Impulsvortrag beim fünften Expert:innenforum Startchancen am 6. November 2024 anhand der drei Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz exemplarisch auf, wie unterschiedlich die Umsetzung der Säule III in den jeweiligen Ländern gehandhabt wird. Gerade in Bezug auf die Einbeziehung der Einzelschulen in Planungs- und Entscheidungsprozesse zur Auswahl der Berufsbilder zeige sich, so Pohlmann, dass diesen je nach Bundesland unterschiedlich viel Mitspracherecht zugestanden werde. Aber auch in Bezug auf verschiedene Anstellungs- und Ausstattungsverhältnisse gäbe es zwischen den drei Beispielländern deutliche Variation.
Zuvor gibt Peter Darmstadt, Referatsleiter im Sächsischen Kultusministerium und zuständig für das Startchancen-Programm in Sachsen, im Gespräch mit Pohlmann und Geweke detaillierte Einblicke in den Stand der Umsetzung der Säule III in Sachsen. Die Verwendung der Mittel aus dem Programm zur Einstellung neuen Personals werde dabei bewusst frei gestaltet, erklärt Darmstadt:
„Wir wollen den Schulen dahingehend entgegenkommen, dass wir ihnen die zur Verfügung gestellten Personalkapazitäten zur Ausschreibung nach schulscharfen Kriterien überlassen.“ Die Einzelschule könne letztlich also selbst entscheiden, wo Bedarfe bestünden und wie diese durch zusätzliche Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen wirksam adressiert werden könnten. Die Vortragsfolien zum Nachlesen finden Sie hier.