Analysen zu Bildungsungleichheit und Steuerung im Bildungssystem
Kita-Sozialindex: Bei welchen Kriterien es den größten Diskussionsbedarf gibt

Kita-Sozialindex: Bei welchen Kriterien es den größten Diskussionsbedarf gibt

Wie kann die Bildungspolitik Kitas in herausfordernden Lagen stärken? Die Bundesregierung hat angekündigt, künftig „Startchancen-Kitas“ auf Basis von Sozialindizes zu fördern. Eine aktuelle Recherche in den 16 Bundesländern zeigt: Der schon heute genutzte Instrumentenkasten für den bedarfsorientierten Mittelfluss ist groß – und schwer zu überblicken. Eine Recherche und ein Gastbeitrag von Holger Schleper (Bildungsdossier Kuhn + Schleper).


Bildungsungleichheit prägt die Lebenswege von Kindern, schon bevor sie eine Schule besuchen. Die jüngst erschienene Studie „Von der Kita bis zur Uni“, die erstmals alle vorschulischen und schulischen Startkohorten des Nationalen Bildungspanels in Deutschland analysiert, untermauert das. Und schon 2024 erklärte die Bildungswissenschaftlerin Corinna Kleinert: „Würden alle Kinder eine Kita besuchen, würden die sozialen Ungleichheiten in den Kompetenzen geringer ausfallen als heute.“

Das führt zu den Fragen, wie sich der Kita-Zugang für Kinder mit schwierigen Startbedingungen fördern lässt und wie sich besonders Kitas in herausfordernden Lagen unterstützen lassen. Denn gerade Kinder aus Familien mit niedrigem sozioökonomischem Status profitieren in der Kompetenzentwicklung vom Kita-Besuch.

Startchancen-Programm für Schulen als Blaupause

Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass die Bundesregierung künftig „Startchancen-Kitas“ fördern will. Angelehnt ist diese Überlegung an das 2024 begonnene Startchancen-Programm für Schulen. Damit werden bundesweit etwa 4.000 Schulen in herausfordernden Lagen unterstützt. Ausgewählt wurden sie nach einem Sozialindex in den Bundesländern, der mindestens „die Benachteiligungsdimensionen Armut und Migration“ abbilden muss.

Nun soll ein derartiger Sozialindex auch für Kitas vorangetrieben werden. Ein Konzept dafür will die Bundesregierung im Rahmen des geplanten Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) erarbeiten, für das bis Ende Juni 2026 ein Referentenentwurf vorliegen soll. Zu klären ist dabei: Welche Kriterien sind zielführend, um den Mitteleinsatz im Kita-Bereich im Sinne der Bildungsgleichheit zu steuern?

Wo sich am ehesten von einem landesweiten Kita-Sozialindex sprechen lässt

Eine aktuelle Abfrage unter den 16 zuständigen Ministerien der Länder zeigt: Mechanismen für die bedarfsorientierte Ressourcenzuweisung an Kitas gibt es in allen Ländern. Von einem landesweit verankerten Kita-Sozialindex lässt sich am ehesten bereits in Bremen, Hamburg und Sachsen sprechen. Thüringen hat sich mit dem „Qualitätskompass“ auf den Weg gemacht, in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Sozialindex laut Ministerium in der Diskussion. Und Nordrhein-Westfalen will bis Ende Juli 2026 einen Kita-Sozialindex entwickelt haben. Das Ministerium schreibt vom „ersten Kita-Sozialindex in einem deutschen Flächenbundesland“.

Im Blick auf die Kriterien fällt die Fülle an Indikatoren auf, die die Länder heranziehen, um Kitas bedarfsorientiert zu unterstützen.  Unterschieden werden dabei Punkte, die das Kind selbst, die Einrichtung oder den Sozialraum betreffen.

Aus Bayern etwa heißt es, dass die Förderung der Kindertagesbetreuung kindbezogen erfolge. Die Grundrechnung lautet: Basiswert (einheitlicher Grundbetrag im Land) x Buchungszeitfaktor (gebuchte Betreuungsdauer eines Kindes in der Einrichtung) x Gewichtungsfaktor. „Insbesondere durch die Gewichtungsfaktoren wird der unterschiedliche Förderbedarf systematisch in Geld und Personal übersetzt“, schreibt das Ministerium. So wird der Faktor 1,3 herangezogen für Kinder, deren Eltern beide nicht-deutschsprachiger Herkunft sind.  

Einrichtungsbezogene Kriterien finden sich nahezu in allen Bundesländern. In Hessen zum Beispiel gibt es die „Schwerpunkt-Kita-Pauschale“. Sie kommt Kitas zugute, die unter anderem einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Kindern haben, in deren Familien überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird. In Sachsen wird einrichtungsbezogenen erfasst, wie viele Kinder Alleinerziehender es gibt, für die der Elternbeitrag abgesenkt wird. Zudem wird erhoben, wie viele Kinder mit festgestellter Sprachauffälligkeit die Kita besuchen.

Über den Autor

Holger Schleper ist Bildungsredakteur und Teil des Bildungsdossiers Kuhn + Schleper, das er 2025 mit Annette Kuhn gegründet hat. Das Bildungsdossier bietet in die Tiefe recherchierte Whitepaper und Dossiers zu aktuellen gesellschaftlichen Fragen zur schulischen und vorschulischen Bildung. Auch Tagungsberichte aus der Bildungsszene gehören zum Portfolio. Zuvor war Holger Schleper beim Fachmedium Bildung.Table zuständig für bildungspolitische Themen auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen.

Foto Credit: Aileen Rogge

Wie zielführend ist eine Orientierung am Sozialraum?

Seltener sind hingegen sozialraumbezogene Kriterien in den Ländern. In Rheinland-Pfalz etwa gibt es das Sozialraumbudget. Es berücksichtigt zum Beispiel den Anteil der Unter-Siebenjährigen im Jugendamtsbezirk, die Leistungen nach dem SGB II erhalten.

An dieser Stelle zeigt sich Diskussionsbedarf. Lassen sich Mittel überhaupt zielgerichtet an Kitas verteilen, wenn sie am Sozialraum orientiert sind? Denn anders als bei Grundschulen können sich Eltern in der Regel grundsätzlich aussuchen, welche Kita ihr Kind besucht. Das Wunsch- und Wahlrecht führt dazu, „dass keine regional scharfen Daten für einen Index sicher erhoben werden können“, heißt es aus Brandenburg. Ein Gedanke, den auch Hessen und Schleswig-Holstein betonen.

Anlass für Diskussionen ist auch die Frage, die Mittelverteilung an Kriterien zu knüpfen, „die Kompetenzen bzw. das Verhalten von Kindern berücksichtigen (z.B. Lernstand, motorische Fähigkeiten, Sprachentwicklung)“, wie es Niels Espenhorst in einer Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes formuliert. Er verweist etwa darauf, dass eine solche Förderung nicht präventiv, sondern nur reaktiv wäre. Daten aus Sprachstandserhebungen und Schuleingangsuntersuchungen sieht er eher als „Kontrollvariablen“ für die „Nachsteuerung von Maßnahmen“.

Demgegenüber zeigt die Abfrage unter den Ländern, dass sieben Länder den nachgewiesenen Sprachförderbedarf ausdrücklich als Kriterium der Mittelverteilung nennen. Fröbel, Deutschlands größter überregionaler freier Träger von Kindertageseinrichtungen, weist in einem Policy Paper auf das Steuerungspotenzial einer digital gestützten, standardmäßigen Erfassung von Sprachständen hin.

Die Beispiele führen vor Augen, wie komplex die Ausgestaltung eines Sozialindex ist. Auch deshalb verbinden sich mit dem QEG, das das aktuelle KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz ablösen soll, durchaus Hoffnungen nach größerer Klarheit und Einheitlichkeit. Es sei „sinnvoll, wenn die Datenlage, auf die die Länder zurückgreifen, die gleiche ist und durch die Länder flexibel ergänzt werden kann“, heißt es etwa aus Baden-Württemberg. Im Saarland warte man auf den Referentenentwurf zum QEG, „um die dort vorgesehenen Kriterien und Systematiken in Einklang mit anderen Ländern umzusetzen“.

Hoffnung auf Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestatistik

Das vorliegende Überblickspapier veranschaulicht den Flickenteppich, den es aktuell bei den Kriterien gibt. Die Vermutung, dass es perspektivisch „einen Bundes-Index, einen Landes-Index, einen kommunalen Index und einen trägerspezifischen Index“ geben wird, liegt nahe, wie Katharina Spieß, Präsidentin vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, im Startchancen-Blog sagte. Sie hofft aber auf eine Abkehr von der Unübersichtlichkeit. „Wenn der Bund einheitliche Kriterien festlegt, dann kann auch bundesweit einheitlich gesteuert werden.“

Über angepasste Kriterien in § 99 SGB VIII – vor allem solche, die den sozioökonomischen Status berücksichtigen – wäre das ein Stück weit erreichbar. Signale dafür sind da. Aus Baden-Württemberg etwa heißt es: „Eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestatistik bzgl. der Aufnahme eines Kriteriums zur sozio-ökonomischen Lage der Familie des Kindes ist in Aussicht gestellt.“

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