Mit dem KiTa Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) will die Bundesregierung die Datengrundlage für die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung ausbauen. In ihrem Kommentar ordnet Katharina Kluczniok die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen aus wissenschaftlicher Perspektive ein und diskutiert, wie das geplante Monitoring weiterentwickelt werden kann, damit es Politik, Verwaltung und Praxis langfristig eine fundierte Grundlage für die datengestützte Qualitätsentwicklung bietet. Sie plädiert dafür, insbesondere die Prozessqualität in das Monitoring einzubeziehen.
Was sieht der Referentenentwurf vor?
Mit dem Referentenentwurf für das „KiTa‑Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG)“, das zum 01.01.2027 in Kraft treten soll, verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Startchancen von Kindern zu verbessern und bundesweit die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln. Hierfür werden verschiedene Maßnahmen benannt, die einerseits den Übergang von der Kita in die Grundschule in den Blick nehmen und andererseits die personellen Ressourcen in den Einrichtungen stärken sollen. Perspektivisch wird der Sprach- und Entwicklungsstand der Kinder (Sprache, Selbstregulation, Grob-/Feinmotorik, mathematische Fähigkeiten) spätestens im fünften Lebensjahr festgestellt. Bei ermitteltem Förderbedarf werden alltagsintegrierte und additive Fördermaßnahmen für die Kinder daraus abgeleitet (dies gilt auch für Kinder, die keine Kita besuchen). Die Weitergabe der Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungsstandfeststellung wird zwischen Kita und Grundschule ermöglicht. Zur zielgerichteten Unterstützung der Kitas (insbesondere diejenigen mit hohem Anteil an Kindern aus herausfordernden Lebenslagen) werden zusätzliche personelle Ressourcen u. a. über Funktionsstellen und Fachberatung bereitgestellt. Darüber hinaus sind ein begleitendes Monitoring zu strukturellen Qualitätsaspekten und zu den Sprach- und Entwicklungsständen der Kinder sowie eine Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes vorgesehen. Zudem zielt das Gesetz darauf ab, die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung z. B. durch niedrigschwellige Beratungs- und Informationsangebote für Eltern zu erhöhen. Insgesamt 9,25 Milliarden Euro stellt der Bund für die Umsetzung bis 2034 bereit.
Im Folgenden wird das angekündigte Monitoring der Qualität der Kindertagesbetreuung (§ 24 SGB VIII) näher in den Blick genommen.
Das Monitoring (§ 24b SGB VIII) ist als kontinuierliche Beobachtung angelegt und soll perspektivisch zwei Bereiche umfassen: Die bundesweite Beobachtung der quantitativen und qualitativen Entwicklung der Angebote frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) sowie die bundesweite Beobachtung der Sprach- und Entwicklungsstände der Kinder bis zum Schuleintritt. Die Ergebnisse werden in einem festen Rhythmus veröffentlicht (2029 und 2031, danach alle drei Jahre). Die Länder müssen hierfür erforderliche Daten bis zum 31. August des Vorjahres an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) liefern. Ziel ist es, das Monitoring zukünftig in Abstimmung mit den Ländern in die nationale Bildungsberichterstattung aufzunehmen und dadurch den frühkindlichen Bereich als festen Bestandteil in die Bildungskette zu integrieren.
Das geplante Monitoring baut auf dem bisherigen KiQuTG-Monitoring (ERiK; DJI) auf und ersetzt dieses. Es soll in das SGB VIII integriert und mit Anpassungen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik verknüpft werden. Neue Erhebungsmerkmale (z. B. finanzielle Bedürftigkeit, festgestellter Förderbedarf) werden eingeführt; eine dauerhafte Ordnungsnummer für Einrichtungen ermöglicht Panelanalysen und Verlaufsuntersuchungen.
Einordnung: Herausforderungen, Potenziale und Ergänzungsvorschläge
Der Gesetzentwurf stellt einen wichtigen Schritt hin zu einer datenbasierten Qualitätsentwicklung dar. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass der neue Gesetzesentwurf dazu beiträgt, die Datengrundlage im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung durch ein Monitoring von Indikatoren der Strukturqualität sowie der kindlichen Entwicklung zu verbessern und diese in die Bildungsberichterstattung mit aufzunehmen. Somit wird eine Datenbasis geschaffen, die regelmäßig Handlungs- und Steuerungswissen zur Qualitätsentwicklung und Ressourcenplanung für Bund, Länder und Kommunen generiert. Durch die Veröffentlichung der Ergebnisse trägt das Monitoring außerdem dazu bei, die (Rahmen-)bedingungen im Feld transparenter zu machen.
Allerdings braucht es daran anschließend auch Handlungskonzepte, die den Einrichtungen genug zeitliche und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Daten in Maßnahmen zu „übersetzen“, da Daten allein nicht automatisch die Kita-Praxis verbessern.
Das geplante Monitoring setzt dabei wie im bisherigen KiQuTG-Monitoring auf der Input-Ebene an, d. h. an den strukturellen Rahmenbedingungen (z. B. Fachkraft-Kind-Schlüssel, Personalausstattung, Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit) und ergänzt das Monitoring um zentrale kindliche Entwicklungsbereiche wie z. B. Sprache und sozial-emotionale Kompetenzen (Outcome-Ebene). Die Ebene des Outputs, also dem unmittelbaren pädagogischen Prozessgeschehen in den Einrichtungen (z. B. den Interaktionen mit Fachkräften und anderen Kindern und den verschiedenen täglichen Aktivitäten), wird dabei weiterhin nicht berücksichtigt. Dies überrascht vor dem Hintergrund, dass wissenschaftliche Studien zeigen (vgl. Kluczniok et al., 2024), dass insbesondere die Prozessqualität als zentrale Dimension pädagogischer Qualität (neben der Strukturqualität) eine hohe Bedeutung für die sozial-emotionale, sprachliche und kognitive Entwicklung sowie die spätere Bildungslaufbahn der Kinder hat. Durch den Einbezug dieser Qualitätsdimension könnte eine der zentralen bestehenden Datenlücken geschlossen werden, weil dann schließlich Erkenntnisse darüber vorliegen würden, was tatsächlich in den Kitas passiert, wie gut die Qualität ist und was bei den Kindern an Qualität ankommt. Dadurch könnte ein umfassenderes Bild pädagogischer Qualität entstehen, das sowohl Struktur- als auch Prozessqualität berücksichtigt.
Insofern empfiehlt es sich in einem nächsten Schritt auch Prozessmerkmale (z. B. sprachliche, mathematische Anregung, sozial-emotionale Unterstützung) in den Blick zu nehmen und Vorschläge für förderliche und verbindliche Qualitätsmerkmale auszuformulieren. Hierfür bieten der „Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ (JFMK & KMK, 2022) sowie die einzelnen Bildungspläne der Länder Orientierungspunkte. Diese definieren die zu realisierenden pädagogischen Prozesse (z. B. Bildungserfahrungen, Anregungen, Interaktionen), die die Kinder im Kita-Alltag in verschiedenen Bildungsbereichen erleben sollen. Konkrete Beispiel hierfür sind Methoden des dialogischen Vorlesens sowie Sprachförderstrategien (z. B. denkbegleitendes Sprechen, offene W-Fragen). Aber auch Interaktionsformen wie das sog. „sustained shared thinking“, also Interaktionen, die einen gleichberechtigten Dialog, gemeinsames Problemlösen und die Vertiefung von Gedanken zwischen Erwachsenen und Kindern beschreiben, wären konkrete Ansatzpunkte für Qualitätsstandards auf der Prozessebene.
Mit Blick auf die geplanten Sprach- und Entwicklungsstandsfeststellungen stellt sich die Frage, wie die Idee eines Monitorings in allen 16 Ländern umgesetzt werden kann. Denn dies würde bedeuten, dass ein Verfahren bundesweit verbindlich eingesetzt wird, um die Ergebnisse vergleichbar zu halten. Bislang nutzen die Länder sehr unterschiedliche Verfahren zur Feststellung, die zudem innerhalb eines Bundeslands variieren können, teilweise nicht validiert und unterschiedlich „streng“ in der Einschätzung von Förderbedarfen sind. Es stellt sich an dieser Stelle also die zentrale Frage, wie die Vergleichbarkeit der Daten über Ländergrenzen hinweg gewährleistet werden kann. In der Praxis wird der Erfolg des Monitorings als effektives Handlungs- und Steuerungsinstrument von föderalen Abstimmungsprozessen, der Instrumentenqualität sowie der verantwortungsvollen Nutzung der Ergebnisse abhängen. Die daraus abgeleiteten Fördermaßnahmen müssen in die praktische Arbeit der Fachkräfte einfließen (z. B. alltagsintegrierte sprachliche Bildungsgelegenheiten), um so wirksam die kindliche Entwicklung zu unterstützen. Allerdings fehlt weiterhin ein notwendiger Zwischenschritt, nämlich der systematische Blick darauf, ob sich die Anregungs- und Förderprozesse in den Kitas tatsächlich verbessert haben und infolgedessen die kindlichen Kompetenzen gestärkt werden. Als Gesamtstrategie auf dem Weg zu einer datengestützten Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung wäre daher die Trias aus Struktur- und Prozessmonitoring ergänzt um ein Monitoring zum kindlichen Entwicklungsstand ein sinnvolles Vorgehen.
In das Monitoring sollen darüber hinaus auch Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie „weitere Daten“ einfließen – letztere werden im Gesetzesentwurf nicht weiter spezifiziert. Hier bietet sich die Gelegenheit, die skizzierte Datenlücke durch die Aufnahme der Prozessqualität und weiterer Qualitätsdimensionen (z. B. Zusammenarbeit mit Familien oder die Vernetzung im Sozialraum) zu schließen. Insgesamt könnte sich damit die Forschungsinfrastruktur zu Daten der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung verbessern und die Daten könnten perspektivisch für eine belastbare Wirksamkeitsforschung und Policy-Evaluationen (z. B. Effekte von Fördermaßnahmen, Wirkung zusätzlicher Fachkräfte in herausfordernden Sozialräumen) nutzbar gemacht werden.
Einbindung von Indikatoren der Prozessqualität in das Monitoring: Fünf zentrale Empfehlungen an Politik und Verwaltung für eine Gesamtstrategie zur datengestützten Qualitätsentwicklung
- Erweiterung des Monitorings zur Strukturqualität um Indikatoren der Prozessqualität z. B. zur sozial-emotionalen Unterstützung, sprachlichen und mathematischen Anregung.
- Nutzung eines solchen Monitorings als verlässliches und effektives Unterstützungs- und Reflexionssystem für Politik, Verwaltung und Praxis zur nachhaltigen Qualitätsentwicklung in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung.
- Sichtbarmachung von Unterstützungsbedarfen und Ableitung von Handlungsempfehlungen für die Bildungsplanung sowohl auf Ebene des Bundes als auch auf Ebene der einzelnen Länder und Kommunen auch zur Steuerung von Ressourcen. Hierzu bedarf es der Festlegung von Verantwortlichkeiten beim Umgang mit den Monitoring-Ergebnissen (z. B. Fortbildungen und Materialien zur Interpretation der Befunde) sowie bei der Koordination der Ergebnisse für die konkrete Weiterarbeit (z.B. zentrale Anlaufstelle für Länder, Kommunen, Einrichtungen etc.)
- Voraussetzung: entsprechende Konzepte sowie zeitliche und finanzielle Ressourcen zum Umgang mit den Ergebnissen in der Praxis.
- Übergreifendes Ziel muss eine gemeinsam geteilte Kultur datengestützter Qualitätsentwicklung für alle Akteursgruppen (Politik, Kommune, Verbände, Träger, Einrichtungen/Fachkräfte und Familien) sein.
Ein bundesweites Monitoring kann seine Wirkung nur entfalten, wenn die gewonnenen Erkenntnisse von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern tatsächlich gemeinsam genutzt werden.
Über die Autorin
Katharina Kluczniok ist Professorin für frühkindliche Bildung und Erziehung an der FU Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in Fragen zur Qualität in frühkindlichen Lernumgebungen und deren Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung, dem Übergang Kita/Grundschule sowie der Evaluationsforschung. Sie hat zahlreiche Studien mitverantwortet, z. B. die wissenschaftliche Evaluation des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ und die Umsetzungsstudie zum Gute-Kita-Gesetz sowie die Machbarkeitsstudie zur Ansprache und Umsetzung eines bundesweiten Monitorings zur Prozessqualität. Sie ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Steuerungsgruppe „Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich“. (Foto Credit: Foto Kohler – Bamberg)

Literatur
Kluczniok, K., Grad, T., Schneider, M. & Faas, S. (2024). Expertise „Auswirkungen von Kindertagesbetreuung auf die kindliche Entwicklung“. pädquis Stiftung. https://www.fruehe-chancen.de/themen/qualitaetsentwicklung/auswirkungen-von-kindertagesbetreuung-auf-die-kindliche-entwicklung
JFMK – Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder & KMK – Kultusministerkonferenz (2022). Gemeinsamer Rahmen der Länder für die Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen. Verfügbar unter: https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_06_03-Fruehe-Bildung-Kindertageseinrichtungen.pdf
